Erstmal das logische Grundkonzept:
Ein Auto wird vom TÜV - falls nötig in Einzelabnahmen etc. - überprüft.
Es muss quasi sicher für den Verkehr sein.
Dann wird es versichert.
Nun kann es die Straßenzulassung erhalten.
Nach diesem Grundgerüst müsste ein TÜVer doch auch ein Gewindefahrwerk auf den verschiedenen Höhen abnehmen können, oder? Er könnte die Fahrzeugsicherheit in allen Einstellungen überprüfen.
Kann man daher irgendwie ein Fahrwerk zulassen, dass es ohne erneute Eintragungen auch eine andere Höhe haben darf, vorausgesetzt man verwendet das explizit genannte Fahrwerk?
In der Bescheinigung steht bei 20 die Höhe - könnte man nicht z.B. auch 1405-1550mm eintragen lassen?...
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